Kappensäger

Der Kappensäger (Lophodytes cucullatus) ist eine Art aus der Familie der Entenvögel. Innerhalb dieser Familie wird er gelegentlich der Gattung Mergus zugerechnet. Auch Carl von Linné, der den Kappensäger 1758 das erste Mal wissenschaftlich beschrieb, ordnete ihn noch als Mergus cucullatus den Sägern zu. Ludwig Reichenbach stellte ihn 1853 in eine eigene Gattung namens Lophodytes, deren einziger Vertreter der Kappensäger ist.

Namensgebend für den Vogel ist die auffällige Federholle. Sie ist bei beiden Geschlechtern vorhanden, beim ausgewachsenen Männchen jedoch auffällig schwarzweiß gefärbt.

In Europa ist der Kappensäger ein sehr seltener Irrgast. Er wird vor allem in Großbritannien und Irland beobachtet. Für Mitteleuropa gibt es keine zweifelsfreien Beobachtungen von Wildvögeln. Bei nahezu allen Beobachtungen wird unterstellt, dass es sich um Gefangenschaftsflüchtlinge handelt.

Der Kappensäger ist ein Brutvogel des Nadelwaldgürtels Nordamerikas, der auch als nördliche Borealzone bezeichnet wird. Er ist dort an von Wald umgebenen Seen, in Sumpf- und Auengebieten sowie im Ufergebiet von ruhig fließenden Flüssen zu finden. Die Siedlungsdichte innerhalb dieser Gebiete ist niedrig, was darauf zurückgeführt wird, dass er zur Brut Baumhöhlen nutzt und um diese mit anderen Arten wie etwa Brautente, Schellente, Büffelkopfente und Gänsesäger konkurriert. Im Brutgebiet ist er von April bis September zu beobachten.

Der Kappensäger überwintert an den Flussmündungsgebieten und in den großen Buchten der atlantischen und pazifischen Küste Nordamerikas. Er ist dort beginnend von September bis Mitte Februar zu beobachten. Kappensäger gehören damit zu den Zugvögeln, die auf ihrem Zug nur eine verhältnismäßig kurze Distanz zurücklegen. Sie halten sich während ihres Zuges überwiegend an Flüssen auf.

Es kommt trotzdem gelegentlich vor, dass sich Kappensäger auf ihrem Zug nach Europa verirren. Da diese Art mittlerweile in Europa häufig als Ziergeflügel gehalten wird, gelten Kappensäger in Europa grundsätzlich als Gefangenschaftsflüchtlinge. Nur wenn aufgrund einer eventuell vorhandenen Beringung festgestellt werden kann, dass es sich um nordamerikanische Wildvögel handelt, werden sie als verirrte Zugvögel eingeordnet.